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Warburg
– Stadtgeschichtlicher Überblick
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Faksimiledruck
von Matthaeus Merian aus dem Werk "Topographia
Germaniae". Die Warburger Stadtansicht ist um die
Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden. (Vergrößerung durch Mausklick) |
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Die Stadt Warburg liegt im südöstlichen Bereich der alten
preußischen Verwaltungsprovinz Westfalen, in dem für
seine historische Entwicklung oft so bedeutsamen „Dreiländereck“
von Westfalen, Hessen und Waldeck. Im Bereich der heutigen Stadt
Warburg entwickelten sich früh zwei kulturelle und wirtschaftliche
Zentren: die Altstadt Warburg und die Neustadt Warburg.
Die Altstadt geht auf eine die Diemelfurt beherrschende Burg zurück.
Verschiedene Funde auf dem Burgberg lassen bereits für das
9. bis 10. Jahrhundert eine Besiedlung annehmen. Im Schutze der
Burg, die gegen Ende des 16. Jahrhunderts baufällig und unbewohnbar
und 1830 abgebrochen wurde, entwickelte sich im 11. Jahrhundert
im Kreuzungsbereich alter Handelswege eine Kaufleute- und Gewerbesiedlung,
völlig ungeplant, bis der Stadt- und Landesherr, der Bischof
von Paderborn, die Altstadt nach einem Plan anlegte. Die Altstadt
Warburg besaß bereits im Jahr 1191 die Stadtrechte, wie sich
aus alten Urkunden ergibt.
Im Jahre 1281 rief der Paderborner Bischof Otto von Rietberg die
ersten Dominikaner nach Warburg und überließ ihnen den
Weinhang bei St. Marien, um dort eine Niederlassung zu errichten.
Er übergab ihnen 1283 auch die Alstädter Pfarrkirche „Sancta
Maria in vinea“ mit Glocken, Friedhof und den dabeiliegenden
Bergabhang, den Ikenberg.
Über diese Schenkung des Bischofs waren die Altstädter
Bürger Warburgs sehr böse und verbittert, da sie gleichzeitig
der Neustädter Kirche zugewiesen wurden. Der Protest wurde
zum Zerwürfnis, als die Bürger der Altstadt die neuen
Dominikanermönche aus ihrem zugewiesenen Besitz mit Gewalt
zu vertreiben versuchten. Erst als der Bischof den Anführern
mit Interdikt und Exkommunikation drohte, kam es nach längeren
Verhandlungen im Jahre 1287 zu einem Vertrag, der den Frieden wiederherstellte
und den Dominikanern das Verbleiben sicherte und der Altstädter
Pfarrgemeinde den Neubau einer Kirche brachte; sie wurde „ad
visitationem beatae Mariae virginis“ genannt (Besuch Marias
bei Elisabeth). In der Folgezeit blieben die Dominikaner in ungestörtem
Besitz der Kirche St. Maria in vinea und des Bergabhanges, auf dem
sie bald auf hohen Stützmauern eine Klosterkirche errichteten.
Die Konsekration der neugebauten Altstädter Pfarrkirche (noch
heutige Pfarrkirche) vollzog der Paderborner Bischof am 19. Juni
1299 selbst.
Die Neustadt Warburg wurde von Bischof Bernhard IV. von Paderborn
im Jahre 1228 gegründet. Sie erhielt ein eigenes Stadtrecht,
einen Markt, ein Rathaus und eine eigene Pfarrkirche. Sie war von
Beginn an – wie die Altstadt – selbständig. Im
Jahre 1364 traten beide Städte als Gesamtgemeinde der Hanse
bei.
Ihre wirtschaftliche Kraft für die frühe und bei dem Umfang
der beiden Städte relativ große Bautätigkeit verdanken
die beiden Städte ihren schon zeitig entwickelten Manufakturen
und ihrem Nah- und Fernhandel. Wollweber und Leineweber, Lohgerber
und Bierbrauer, „Kannen- und Potgeter“, sogar Glockengießer
und eine starke „Kopmannsgilde“ bestimmten das Wirtschaftsleben.
Außerdem spielte der Getreidehandel seit eh und je eine besondere
Rolle, da die Warburger Börde als fruchtbare Getreidelandschaft
ihre Überschüsse über das Warburger „Handelszentrum“
absetzen konnte. Warburger Waren wanderten weit in den Westen bis
nach Holland und hoch in den Norden bis Hamburg und Lübeck.
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Warburg
und Umgebung
Ausschnitt aus der Deutschlandkarte
(Vergrößerung durch Mausklick) |
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Zu Beginn des 14. Jahrhunderts wurden beide Städte von einer
durchgehenden Befestigungsmauer umschlossen, von der heute noch
vier Türme und zwei Tore erhalten sind.
Erst 1436 kam es zu einer verfassungsmäßigen Vereinigung
beider selbständiger Städte Altstadt und Neustadt im „Groten
Breff“ zu einer „einrätigen“ Stadt. Der Bau
eines neuen, gemeinsamen Rathauses wurde sofort beschlossen, das
zwischen den Städten Altstadt und Neustadt auf der Grenze stehen
und nach drei Seiten offen sein sollte: zur Altstadt, zur Neustadt
und zum Kloster mit Klosterkirche. Mit der wuchtigen Bogenhalle
hat der Baumeister diese schwierige Aufgabe genial gelöst.
Das Rathaus wurde erst 132 Jahre später, im Jahre 1568 fertiggestellt.
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Malerische
Fachwerkgebäude der Altstadt - oben die frühere,
Ende des 12. Jh. erbaute Dominikanerkirche „Sancta
Maria in Vinea" (Klosterkirche) - seit 1826 ev.
Pfarrkirche. |
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Das ehemalige Rathaus der Neustadt Warburg lag an der Nordseite
des Neustadtmarktes. Es wurde im Siebenjährigen Krieg 1760
bei den Kämpfen der Franzosen gegen die verbündeten Engländer,
Preußen und Braunschweiger zerstört. Bei einer archäologischen
Grabung vor zehn Jahren, 1984, konnten die erhaltenen Kellermauern
und Fundamente weitgehend freigelegt und dokumentiert werden. Danach
handelte es sich um einen Baukörper von 31,80 m Länge
und 12,60 m Breite mit 1,55 m starken Außenwänden. Nach
dem gemeinsamen Rathaus auf der Grenze zwischen Altstadt und Neustadt
wurde das Neustädter Rathaus bis zur Zerstörung als Schule
und als „Stadtkeller“ mit Wein- und Bierausschank genutzt.
Bei dem alten Altstädter Rathaus handelte es sich um einen
großen Steinbau mit dreistufigen Staffelgiebeln. Der Baukörper
hatte ein hohes Kellergeschoß, ein Hauptgeschoß und
ein Obergeschoß; es hatte fast die gleichen Abmessungen wie
das Neustadt-Rathaus (31,57 m x 12,28 m), das Mauerwerk bestand
aus schweren Kalkbruchsteinen. Nach einer dendrochronologischen
Untersuchung stammte das Gebäude aus dem Jahr 1336. Die große
Halle im Obergeschoß diente den regelmäßigen Sitzungen
des Stadtrates, für Verwaltungsaufgaben und auch der städtischen
Gerichtsbarkeit - Zivil- und Strafsachen -. Der Saal stand aber
auch der Öffentlichkeit für öffentliche und private
Veranstaltungen und Feiern, auch Hochzeiten, zur Verfügung.
Im Jahre 1568 verlor das Rathaus seine Funktion, als das neue gemeinsame
Rathaus für die Altstadt und Neustadt fertiggestellt war. Es
behielt jedoch seine Aufgaben als Festhaus, Kaufhaus und Lagerhaus.
Von 1825 an wurde das Gebäude von einem privaten Erwerber durchgreifend
umgestaltet, es wird heute (1994) noch genutzt.

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Rathaus der vereinigten Alt- und
Neustadt, erbaut 1568. |
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Blick
durch eine Öffnung der Bogenhalle des gemeinsamen
Rathauses auf den Eingang zur ev. Kirche „Sancta
Maria in Vinea". |
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Die vielen, häufig mehrgeschossigen Fachwerkhäuser aus
dem 16. Jahrhundert, nicht selten mit kunstvollem Schnitzwerk verziert,
bezeugen das Selbstbewußtsein und die Wohlhabenheit der Warburger
Bürger und Zünfte. Aber auch Rückschläge waren
immer wieder zu verzeichnen. Die Pestepidemien in der Zeit vom 14.
bis 16. Jahrhundert bremsten die Ausbreitung des Wohlstandes und
den wirtschaftlichen Aufstieg der Stadt immer wieder aufs neue.
Bei jeder Epidemie ging nicht nur die Bevölkerung zahlenmäßig
rapide zurück, auch die Bedeutung des Marktes schwand wegen
der geringen Nachfrage in Stadt und Umland.
Mit dem Beginn des 30-jährigen Krieges (1618 bis 1648) begann
der Abstieg der Stadt. Die wirtschaftliche Blüte sank dahin;
viel Bausubstanz wurde vernichtet. 1621 erschien im Laufe der Kriegshandlungen
der „Tolle Christian“, Herzog von Braunschweig, auch
vor Warburg. Der erste Versuch, die Stadt zu erobern, wurde von
den Warburger Bürgern vereitelt. Nach dem Fall der Landeshauptstadt
Paderborn gelang jedoch der zweite Versuch im Februar 1622, der
Plünderung und Besatzung der Stadt Warburg zur Folge hatte.
Im Gegenzug kamen dann die Kaiserlichen Truppen in die Stadt. Um
dem Feind keine Deckungsmöglichkeiten zu belassen, ordnete
der Kaiserliche Kommandeur von Blankhart an, alle Bäume, Hecken
und Sträucher der Stadt abzuschlagen. Die Erinnerung daran
hält ein Gedenkstein fest, der sich heute in der alten Trennungsmauer
hinter der Klosterkirche befindet und die Inschrift „arbores
caeae“ trägt.
Insgesamt hatte Warburg durch diesen Krieg stark zu leiden durch
Besetzung, Brand und Plünderungen, auch unter den erzwungenen
Kontributionszahlungen an die verschiedenen Besatzungstruppen. Der
größte Teil der Stadtmauern wurde zerstört. Die
Bevölkerung wurde stark dezimiert; der verbliebene Teil verarmte.
Die zahlreichen öden Hausstätten und die noch lange unbestellten
Ackerflächen waren auch ein Beweis dafür, dass diese Notzeiten
der blühenden Hansestadt den Glanz und die Bedeutung geraubt
hatten. Armut und Elend hatten den wirtschaftlichen Wohlstand abgelöst.
Auch alle wehrhaften Schutzbauten waren so arg in Mitleidenschaft
gezogen, dass sie der Stadt und ihren restlichen Bürgern keinen
Schutz und keine Sicherheit zu bieten vermochten. Dazu hatte Warburg
seine zentralörtliche Funktion im Raum zwischen Egge und Weser
völlig verloren.
Einen Lichtblick in dieser trostlosen Zeit brachte das Jahr 1628
mit der Gründung der ersten öffentlichen höheren
Schule, heute „Gymnasium Marianum“, die durch eine großartige
Schenkung von Heinrich Thöne (Thonemann) ermöglicht wurde.
(Siehe Abschnitt "Dr.
Heinrich Thöne/Thonemann – Stifter des Warburger Gymnasiums").
Auch der Siebenjährige Krieg 1756 bis 1763 brachte der Stadt
Warburg und seinem Umland durch die feindlichen Besatzungen, die
steten Durchmärsche und die umfangreichen Requisitionen eine
arge Belastung. Am 31. Juli 1760 lieferten sich die beiden gegenüberstehenden
feindlichen Verbände, die Franzosen gegen die verbündeten
Engländer, Preußen und Braunschweiger, vor den Toren
Warburgs eine Schlacht („Schlacht bei Warburg“). Die
Engländer und ihre Verbündeten besiegten die Franzosen
und gaben anschließend die Stadt zur Plünderung frei,
die so gründlich vorgenommen wurde, dass sich die Stadt und
Bewohner nur schwerlich davon erholen konnten. Die Bevölkerung
erreichte mit 2000 Einwohnern einen absoluten Tiefstand. Aber zu
bedauern ist die Tatsache, dass damit die politische Rolle Warburgs
als 2. Hauptstadt des Fürstbistums Paderborn ausgespielt war.
1813 kam Warburg an Preußen, wurde Kreisstadt und gewann dadurch
einiges von seiner früheren Bedeutung zurück. Eine weitere
Förderung erfolgte im Jahr 1849 durch den Anschluß der
Stadt an das Eisenbahnnetz. In der Folgezeit entwickelte sich Warburg
zu einem Verkehrsknotenpunkt. Die Einwohnerzahl stieg im 19. Jahrhundert
auf über 5000 an. Die Stadt wuchs über die Grenzen der
mittelalterlichen Stadtbefestigung hinaus; einige Stadttore mußten
der Stadterweiterung weichen. Die Funktion der Kreisstadt seit 1816
ging 1974 bei der kommunalen Neuordnung mit dem Zusammenschluß
von 16 bisher selbständigen Gemeinden verloren (Warburg Großgemeinde);
der Kreissitz kam nach Höxter.
Die herausragende Bedeutung des historischen Stadtkerns liegt heute
in der weitgehend erhaltenen alten Doppelstadtstruktur. Teile der
ehemaligen Stadtbefestigung künden von der Bedeutung der Stadt
im Mittelalter und grenzen auch heute noch die Altstadt ein. Die
Stadtansicht Warburgs von Süden gehört zu den schönsten
im nordwestdeutschen Raum. In der Diemelniederung zeichnet sich
die Altstadt mit dem Biermannsturm von dem Hang ab. Darüber
liegt die Hangstadt mit dem ehemaligen Dominikanerkloster und dem
gemeinsamen Rathaus, auf dem Bergrücken die Neustadt mit Giebeln
der alten Klosterkirche und dem Hügel der alten Burganlage.
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Die
Hangstadt mit dem 1568 fertiggestellten gemeinsamen
Rathaus für die Altstadt und die Neustadt (links
oben im Bild) auf Grund der verfassungsmäßigen
Vereinigung beider selbstständiger Städte
auf der Grenze zwischen beiden Städten und der
Öffnung nach drei Seiten durch die wuchtige Bogenhalle
- links im Hintergrund die Neustädter Kirche -
rechts oben das „Gymnasium Marianum" , erste
öffentliche höhere Schule, 1628 durch Stiftung
von Heinrich Thönen (Thonemann) entstanden. |
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Die Wohnungen:
Fachwerkhäuser – Steinhäuser
Es ist allgemein bekannt, dass die Häuser einer mittelalterlichen
Stadt in der Regel Fachwerkbauten waren, wie sie uns in einigen
Städten auch heute noch vorbildlich erhalten geblieben sind.
Auch in Warburg waren die meisten Häuser aus Fachwerk erstellt.
Dabei hatte der Zimmermann, nicht der Maurer, die Hauptarbeit und
auch die Bauleitung. Bestimmte Hinweise für Bauten lassen sich
auch aus späteren Bauten gewinnen, bei denen Eichenbalken zum
zweiten Mal Verwendung fanden. Um ein besseres Verständnis
für das damalige Raumgefüge der Häuser zu gewinnen
(14. bis 16. Jahrhundert), ist es notwendig, sich die sozialen und
wirtschaftlichen Verhältnisse in dieser Zeit zu vergegenwärtigen.
Das Sozialgefüge der mittelalterlichen Zeit war bestimmt durch
die patriarchalisch strukturierte Großfamilie, die weitgehender
als in späteren Zeiten eine Wirtschaftsgemeinschaft war und
neben den Generationen der Kernfamilie auch alleinstehende Verwandte,
Bedienstete und andere abhängige Menschen umfaßte. Sie
versorgte sich noch weitgehend selbst mit Nahrungsmitteln, die meist
aus eigenen oder gepachteten Gärten und Feldern und aus eigenem
Viehbestand genommen wurden und im Hause verarbeitet und gelagert
werden mußten. Dazu kam die Ausübung eines bestimmten
Gewerbes, was ebenfalls viel Platz und Speicherraum im Hause benötigte.
Die mittelalterlichen Bürgerhäuser müssen daher vor
allem als Wirtschaftsbauten verstanden werden, in denen das Wohnen
nur einen kleinen Teil des Volumens des Hauptgebäudes beanspruchen
konnte.
So waren in der Regel hinter den Wirtschaftsräumen der größeren
Häuser der damaligen Zeit zur Vorratshaltung auch Keller gebaut,
die zur Hälfte tiefer gelegt waren, wie in Warburg an heutigen
Beispielen noch bekannt sind. Die meisten hatten ursprünglich
eine Balkendecke und wurden erst im 15. und 16. Jahrhundert eingewölbt.
Oft findet man in ihren Mauern Schranknischen, an denen noch Nuten
zum Einschieben von Regalbrettern und Spuren ehemaliger Verschlußkappen
oder Schranktüren vorhanden sind.
Die reichen Bürger hatten nicht nur einen steinernen Kellerraum,
sondern zusätzlich oder statt dessen ein auch in den oberen
Geschossen steinernes Hinterhaus, das in Urkunden als „steyn
kameren“ bezeichnet wurde. Sie sind aus anderen Städten
auch bekannt und dienten wohl in erster Linie der einbruchs- und
feuersicheren Vorratshaltung für die Versorgung der größeren
Personen- oder Gesindezahl.
Die früheren Fachwerkhäuser waren im Vergleich zu späteren
Zeiten oder heute noch verhältnismäßig klein und
schlicht. Sie besaßen weder dekorative Strebefiguren noch
Schnitzereien. Die Hausgerüste bestanden aus hohen, in großen
Abständen zueinander verzimmerten Wandständern, die mit
durchlaufenden, vorgeblatteten Riegeln und Verstrebungen miteinander
verbunden waren. Die Geschoßbalken waren durch die Wandständer
durchgezapft („geschossen“), und die Queraussteifung
erfolgte durch angeblattete Kopfbänder. Im hinteren Drittel
des Innern war eine Feuerstelle angeordnet.
Neben den Fachwerkhäusern („hüser“) und Steinwerken
(„steyn kameren“) gab es in der Altstadt von Warburg
auch eine Anzahl von steinernen Wohnhäusern, die in alten Urkunden
als „steynhüser“ ausdrücklich hervorgehoben
wurden und sich vorwiegend im Besitz von Adeligen und Patriziern
befanden. Da diese Oberschicht ihr Einkommen aus Lehnsgütern,
ministralen Ämtern oder der Beschäftigung von Bediensteten
bezog, war in ihren Häusern ein der Straße zugeordneter
Wirtschaftsraum („Deele“) nicht notwendig. In der Regel
wurden die Steinhäuser über die meist großen Grundstücke
von der Traufseite her erschlossen und wahrscheinlich von mehreren
Nebengebäuden umgeben. Das älteste datierte Steinhaus
in Warburg ist das „Haus zum Stern“, Sternstraße
35, aus dem Jahre 1340, heute Stadtarchiv und Museum. Es war zunächst
für viele Jahrzehnte im Privatbesitz der Familie „von
Windelen“; diente später nach er Zerstörung des
Klosters Wormeln durch den „Tollen Christian“ 1622 der
Unterbringung der Wormeler Nonnen, später auch umgestaltet,
im Siebenjährigen Krieg zahlreichen hohen Herren als Quartier
und wurde 1787 von der Familie Rosemeyer erworben. Zu dieser Zeit
erfolgte ein durchgreifender Umbau, auf den die heutige Aufteilung
innen zurückzuführen ist. Im Jahre 1921 erwarb die Stadt
Warburg den Besitz, der heute als Stadtarchiv und Heimatmuseum dient.
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„Haus
zum Stern" in der Sternstraße 35 in Warburg
aus dem Jahr 1340 - renoviert und verändert - seit
1959 Stadtarchiv und Museum. |
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Ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurden in einer
Erneuerungswelle zahlreiche Bürgerhäuser und Steinhäuser
in Warburg durch größere und aufwendigere Fachwerkbauten
ersetzt. Es handelte sich dabei um einen Prozeß, der sich
nach neueren Forschungsergebnissen im späten 16. Jahrhundert
auch in anderen Städten, so z. B. in Höxter und Lemgo
vollzogen hat. Das älteste Fachwerk-Bürgerhaus dieser
Gruppe ist das sogenannte „Eckmänneken“ in der
Altstadt, Lange Straße 2. Seine Inschrift auf der Speicherstockschwelle
lautet: „M ccc LXXI hec. Domus est edificata“ (Im 1471-sten
Jahr des Herrn wurde dieses Haus erbaut). Es ist die älteste
inschriftliche Datierung eines Hauses in Westfalen (eines Fachwerkhauses).
Das bestehende Gebäude ist leider nur ein getreuer Nachbau
des Originals unter Verwendung der alten Teile. Das Innere entspricht
nicht dem ersten Bau. Das Originalhaus diente früher dem Bäckeramt
für seine Versammlungen und wurde wahrscheinlich durch den
Zunftmeister erbaut und bewohnt. Drei geschnitzte „Wecken“
im Schriftbalken und eine geschnitzte Brezel sind zu bestaunen.
Die beiden geschnitzten Figuren an den Eckknaggen zum Marktplatz
hin sind nicht nur interessant, sondern zeigen auch mit ihren gegurteten
kurzen Röcken und den gotisch spitz zulaufenden Strumpfhosen
ein anschauliches Bild der Kleidermode des 15. Jahrhunderts.
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Das
„Eckmänneken" - Haus in der Altstadt,
Lange Str. 2, ist das älteste bekannte inschriftlich
erwähnte Fachwerkhaus Westfalens. Es wurde 1471
als Zunfthaus der Bäcker errichtet - an diese Funktion
erinnern geschnitzte Wecken und Brezel - die beiden
geschnitzten Figuren an den Eckknaggen zum Marktpkatz
hin geben mit ihren gegurteten, kurzen Röcken und
den gotisch spitz zulaufenden Strumpfhosen ein anschauliches
Kleiderbild des 15. Jh. - heute Restaurant. |
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Im weiteren Zeitablauf wurden in Warburg die städtischen Bürgerhäuser
einer allmählichen Wandlung unterworfen, die zunächst
formal war, dann aber immer tiefergehender auf Konstruktion und
Raumgefüge und Raumaufteilung übergriff. Das wachsende
Repräsentationsbedürfnis des Bürgertums führte
zu einer erheblichen Zunahme der Verzierungen des Holzwerks mit
Ornamenten und Spruchbändern. Komplizierte mittelalterliche
Konstruktionen wurden zugunsten einer einfachen Stockwerksbauweise
mit zwischengezapften Riegeln und Ständern aufgegeben, und
die wachsende Differenzierung häuslicher Funktionen sowie die
Fortschritte in der Heiztechnik führten zu einer allmählichen
Aufgliederung des Hausinnern, wobei die große Deele schließlich
zu einem Mittelflur zusammenschrumpfte.
Auch die Lebensweise der Menschen, das Essen und Trinken, war bei
den Bürgern der Stadt einfacher, als wir es uns wohl vorstellen.
Die „feinen Manieren“ bei Tisch, die auch entsprechend
große und gestaltete Räume voraussetzten, haben nämlich
eine relativ kurze Geschichte. Auch wenn die festlichen Gelage des
Mittelalters die Höhepunkte des gesellschaftlichen Lebens des
Adels waren, so würde man die dort herrschenden Sitten heute
wohl kaum als besonders nobel oder nachahmenswert bezeichnen. Denn
bis zum 16. Jahrhundert wurde bei uns noch fröhlich mit den
Händen in die Fleischschüssel gelangt. Erst Ende des 15.
Jahrhunderts tauchten die ersten Gabeln bei Tisch auf und der vor
jedem Gast plazierte Teller. Die entscheidende Wende in der Geschichte
der feinen Lebensart ging von Frankreich aus; besonders durch den
Sonnenkönig Ludwig XIV. (1643 bis 1715) wurde eine Änderung
bewirkt, die sich aber nur ganz allmählich in den breiteren
Schichten der Bevölkerung der Länder durchsetzte.
Die Stadtbewohner
Die Einwohnerschaft Warburgs – so auch im „Großen
Brief“ – wurden in drei Kategorien unterteilt. Es gab
die Bürger, die Pfahlbürger und die Mitbewohner. Die rechtliche
Stellung dieser drei Gruppen zeigten deutliche Unterschiede auf.
Als Mitbewohner galten solche Personen von außerhalb, denen
der Rat der Stadt erlaubt hatte, in der Stadt zu wohnen, weil man
sich von ihrer Anwesenheit oder der vorübergehend ausgeübten
Tätigkeit einen Gewinn oder Nutzen für das Gemeinwesen
in der Stadt Warburg versprach. Diese Personen mußten zwar
die städtischen Pflichten beachten und Abgaben leisten, kamen
jedoch nicht in den Genuß der eigentlichen Bürgerrechte.
So blieben diesen Bewohnern der Stadt die Mitgliedschaft in einer
Gilde und die Bekleidung eines Amtes, ganz gleich, welcher Art,
versagt.
Als Pfahlbürger wurden im Mittelalter die in den mit Pfählen
und Flechtwerk umgrenzten Dörfern wohnenden Bürger bezeichnet,
auch als Ausbürger oder Schutzbürger, also Bewohner, die
außerhalb der Befestigung der Stadt in den „Vorstädten“
lebten oder auch Bewohner des platten Landes die das Bürgerrecht
in einer anderen Stadt erworben hatten. Da solche Personen sich
vielfach den Untertanenpflichten gegenüber den bisherigen Herren
zu entziehen suchten, wurde in den Städten seit dem 13. Jahrhundert
auf Betreiben der Landesherren mehrfach die Aufnahme von Pfahlbürgern
in den Städten überhaupt verboten.
In Warburg wurden bei der Gruppeneinteilung diese Pfahlbürger
nicht gemeint, sondern die in militärischer Hinsicht bedeutenden
Vertreter des in der Umgebung oder Nachbarschaft ansässigen
Adels, die von der Stadt Warburg am Bürgerrecht beteiligt wurden
und dies aus dem Bedürfnis nach Erhöhung der eigenen Sicherheit
und auch der Erweiterung des politischen Einflusses auf die Umgebung.
Die Stadt gewährte diesen Pfahlbürgern das passive Wahlrecht
jedoch nicht.
Damit blieben nur noch die eigentlichen Bürger der Stadt, die
für das Amt des Ratsherrn in Frage kamen.
Doch die Gruppe der Bürger war kein einheitlicher Block; das
Bürgertum war auch in sich gegliedert; in ihm setzte sich die
hierarchische Gesellschaftsstruktur des Mittelalters fort. Auch
in ihr gibt es Gruppen, in deren Händen die reale städtische
Macht liegt, wie Selbstverwaltung und städtische Gerichtsbarkeit,
die sich vom sozialem Gesamt abkapseln und ähnlich wie beim
Adel – eine Führungsrolle mit entsprechenden Sonderrechten
beanspruchen und auch besitzen.
Noch einmal deutlicher: Der Zugang zum Rat der Stadt Warburg stand
nicht allen Bürgern offen, sondern „ratsfähig“
war nur ein bestimmter Kreis von angesehenen und vermögenden
Familien, das sogenannte Patriziat. Auch durch die bestehende Wahlordnung,
dass der alte Rat den neuen wählte, trat dieses Phänomen
am stärksten in Erscheinung. So war jegliche Beteiligung der
übrigen Bürgerschaft von vornherein ausgeschlossen. Damit
war die Mehrheit der Bürger ohne Einfluß auf die Geschicke
der Stadt; die Leitung und Macht lag nur in den Händen weniger
Reicher. Der Rat wurde so zu einem Instrument der patrizischen Geschlechter,
anders ausgedrückt: die Ratsmitglieder waren keine echten Volksvertreter.
In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass
viele Bürger – und das ist bis heute so geblieben –
kein oder kaum ein Interesse an der Annahme eines öffentlichen
Amtes haben. Die Erfahrung aus dieser Zeit geht dahin, dass die
Mittelschicht, wenn sie dann Einfluss auf die Besetzung der Stadtpositionen
bekam, dazu neigte, die Spitzenämter in Rat und Verwaltung
doch den alten Ratsgeschlechtern und Patriziern zu überlassen.
Die Gründe lagen sicherlich zum einen in der großen politischen
Erfahrung der führenden Familien, zum anderen in der Arbeit
und den Kosten, die jedes Amt für den Inhaber einforderte.
Reichtum und Wohlstand befanden sich in den Händen des Patriziats,
nicht des meist verarmten Landadels. Das Patriziat war in der Regel
auch Geldgeber für den Adel bis hin zum Kaiser. Der Landadel
suchte seine (reichen) Frauen im Patriziat der Städte.

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Eingang zu „St. Maria im Vinea"
(St. Maria im Weinberg) - Ende des 12. Jh. erbaut -
seit 1283 Kirche der Dominikaner - Umbau Chor 1. Hälfte
d. 14. Jh. - Dachreiter neugotisch 1895 - seit 1826
ev. Pfarrkirche. |
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Gesamtansicht
des Hochaltars der ev. Kirche „St. Maria im Weinberg".
Der 1666 für die Dominikanerkirche gestiftete Altar
hat in seiner sorgfältigen Restaurierung 1982/83
seine ursprünglich - Altarbild „Aufnahme
Mariens in den Himmel" emporgetragen von den Engeln. |
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Funktionen und
Bedeutung des Rates
Der Rat der Stadt Warburg bestand schon vor der Vereinigung der
beiden Städte (1436) aus 12 Personen, die aus ihrer Mitte den
Bürgermeister wählten. Eine Neuwahl fand alljährlich
zu Beginn des neuen Jahres statt. Wahlberechtigt war nur der bisherige
Rat. Diese Regelung galt schon vor der Vereinigung für beide
Städte, für die Altstadt und für die Neustadt.
Im „Großen Brief“ der Vereinigung der Altstadt
und Neustadt Warburgs im Jahre 1436 wurden die Bestimmungen für
den künftigen gemeinsamen Rat festgelegt, die auch Gültigkeit
für die jährlich stattfindende Ratserneuerung hatten.
Die zwölf aus dem Amte ausscheidenden Ratsherren wählten
ihre Nachfolger und zu dem noch aus deren Mitte zwei Bürgermeister,
denen abwechselnd jeweils für ein halbes Jahr die Führung
des Siegels und des Vorsitzes in der Ratsversammlung zukam. Einer
von beiden sollte in der Altstadt, der andere in der Neustadt wohnen.
Diese grundsätzlich nur einjährige Amtsdauer des Stadtrates
von zwölf Ratsherren entsprach den allgemeinen Gepflogenheiten,
auch dem Brauch und Herkommen der Altstadt und der Neustadt vor
der Vereinigung. Gelegentlich gab es Ausnahmen, auch in anderen
Städten wie Warburg, dass einige Mitglieder des Rates wiederholt
in den neuen Rat übernommen wurden. An der jährlichen
Selbstergänzung hielt man aber grundsätzlich in Warburg
– auch in Paderborn und Lippstadt – fest.
Der Rat wurde zwar in jedem Jahr neu gewählt, die Zusammensetzung
des Rates blieb jedoch relativ konstant, denn oftmals kehrten die
Ratsherren und Bürgermeister alle zwei Jahre ins Amt zurück.
So bekleidete im Grunde nur ein kleiner Kreis von Ratsgeschlechtern
diese Ratsämter. Eine hohe Zahl von Patriziern sind für
10 oder 20 oder noch mehr Jahre in das Ratsamt oder als Bürgermeister
gewählt worden.
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Das
alte „Altstädter Rathaus" - Steinbau
mit dreistufigen Staffelgiebeln - hohes Kellergeschoss
- erbaut 1336 als Rathaus, Festhaus, Kaufhaus und Lagerhaus
- Funktion als Rathaus 1568 verloren wegen Neubau des
gemeinsamen Rathauses für die Altstadt und Neustadt
- wird heute als Restaurant genutzt. |
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Das Patriziat in Warburg fühlte sich mit dem Adel eng verbunden;
mehrfach war auch ein verwandtschaftliches Verhältnis durch
Heirat entstanden. Als Adelige oder Patriziergeschlechter wurden
im Laufe dieser Zeit die Familien von Geismar, Nabercord, Ordecken,
Gerold, von Menne, Thöne/Thonemann, Schlicker, von Höxter,
von Steinheim, von Listingen, Reussen, Volmar und Schepers wiederholt
erwähnt. Mehrere der genannten Familien waren auch miteinander
versippt oder verschwägert. Die führenden Ratsgeschlechter
sträubten sich keineswegs dagegen, auch Handwerker in ihren
Kreis aufzunehmen. Es war jedoch eine Voraussetzung, dass ein gewisser
Reichtum vorhanden sein mußte; denn wer ein Amt bekleiden
wollte, mußte in der Lage sein, seine berufliche Tätigkeit
zugunsten der Verpflichtung für das Amt zurückstellen
zu können, da Ratsherren und Bürgermeister – ganz
im Gegensatz zu heute – keine Besoldung oder auch Entschädigung
erhielten.
Im allgemeinen – es wurde schon erwähnt – hatten
die Bürger kein oder nur sehr geringes Interesse daran, ein
öffentliches Amt zu bekleiden. Offenbar sah die Bürgerschaft
ihre Belange durch die reichen, in politischen Angelegenheiten erfahrenen
und in hohem Maße gebildeten Ratsfamilien angemessen und hinreichend
vertreten.
Jedoch hatte der amtierende Rat für die Dauer der einjährigen
Wahlperiode nicht ausschließlich alle Macht in Händen.
In bestimmten Fällen standen dem Rat zwei weitere Gremien zur
Seite, zum ersten der aus dem Amte ausgeschiedene alte Rat, „Alderat“
genannt, und zum zweiten 18 „biedere Männer aus der Gemeinheit“,
die von den amtierenden Ratsherren gewählt wurden, jeweils
9 aus der Altstadt und 9 aus der Neustadt. Den Vorsitz über
diese Gremien führte einer der beiden letztjährigen Bürgermeister.
Voraussetzung für die Tagung dieses Gremiums war eine Einladung,
besser Einberufung, durch den amtierenden Rat. Eine Verpflichtung
zur Hinzuziehung beider Gremien bestand für den aktiven Rat
nur in dem Falle, wenn die Verabschiedung neuer Gesetze anstand.
Die Anzahl von zwölf Ratsmitgliedern war für Warburg keine
Ausnahme, sondern galt für viele vergleichbare Städte;
nur in sehr viel größeren Städten wurde diese Zahl
überschritten; bei kleineren Städten als Warburg wurde
nur ein Bruchteil der Zwölf-Zahl festgesetzt.
Dem Rat der Stadt oblag auch die gesamte Zivilgerichtsbarkeit; die
Stadtrichter hatten diese fast vollständig an den Rat verloren.
Seit dem 17. Jahrhundert galt das Ratsgericht auch als Berufungsinstanz
für Entscheidungen des Stadtrichters.
Um die Einhaltung des Rechts der ersten Instanz („jus primae
instantiae“) war der Warburger Rat streng bemüht. So
mußten diejenigen, die Bürger der Stadt werden oder in
städtische Dienste eintreten wollten, versprechen, einen Bürger
oder Pfahlbürger vor keinem geistlichen oder auswärtigen,
sondern nur vor dem Ratsgericht in Warburg zu verklagen. Der Warburger
Rat war auch im Besitz eines ehemaligen landesherrlichen Rechts,
der Gewerbehoheit. Im Jahre 1436 wurde dieses Recht erneut bestätigt
im „Großen Brief“ bei der Vereinigung beider Städte
durch Vergabefreiheit von Gilde- und Zunftbriefen; Warburg konnte
auch weitere ehemals landesherrliche Hoheitsrechte erlangen und
behaupten, die für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutsam
waren, wie das Zollregal, das Münzrecht und die Marktaufsicht.
Durch die ausgebaute und gefestigte Autonomie setzte sich der wirtschaftliche
Aufschwung Warburgs nach der Vereinigung beider Städte weiter
fort.
Die Warburger Zünfte konnten sich während des 15. und
16. Jahrhunderts eines allgemeinen, gesicherten Wohlstandes erfreuen,
was nicht zuletzt daraus hervorgeht, dass sie in der Lage waren,
Überschüsse zu erwirtschaften und diese gewinnbringend
anzulegen, so Rentenkaufbriefe einiger Handwerkergilden.
Seit dem 15. Jahrhundert unterstand in Warburg die Marktaufsicht,
die bisher landesherrliches Recht war, eindeutig dem Stadtrat. Er
liess durch eines seiner zum Marktmeister bestellten Mitglieder
die Qualität der angebotenen Waren auf dem Markt überprüfen,
bestimmte die Preise und überwachte den Gebrauch von Maßen
und Gewichten. Bei entsprechenden Vorstößen urteilte
der Rat und zog Strafgelder ein.
Rückgang der
Macht des Rates
Die Bestimmungen des „Großen Briefes“ von 1436
wurden vom Rat der Stadt Warburg für die Alt- und Neustadt
im allgemeinen eingehalten und hatten bis zum Jahre 1667 –
also 231 Jahre – Bestand. So wurden auch der alte Rat und
der Gemeindeausschuss bei wichtigen Anlässen hinzugezogen,
und auch die Forderung, dass einer der beiden Bürgermeister
sowie die Hälfte der Ratsherren jeweils in der Alt- und Neustadt
wohnhaft sein sollten, fand durchgehende Beachtung, wie aus den
alten Ratsprotokollen eindeutig hervorgeht. Was die Anzahl der Ratsmitglieder
angeht, auch der zwei Bürgermeister, so veränderte sich
daran nichts. Auch die Ratserneuerung, wie im „Großen
Brief“ festgelegt, erfolgte jährlich, und zwar in den
ersten Januarwochen.
Der Landesherr in Paderborn beobachtete die großen Machtbefugnisse
mit Unmut; er versuchte immer wieder, die von den Städten ausgeübten
Hoheiten sowie die Stellung und Macht des Rats zu mindern. So wurde
schließlich von Warburg und Paderborn im Jahre 1580 im Namen
der Städte des Fürstentums die neue Münzordnung des
Bischofs von Paderborn anerkannt.
1662 war es dem Paderborner Bischof gelungen, den Warburger Zoll
zurückzuerhalten. 1613 gelang auch ein Eingriff in das Zunftwesen;
ebenso wurde in der Mitte dieses Jahrhunderts die Zentralisierung
des Gerichtswesens vorangetrieben. Schließlich gelang nach
vielen bisher gescheiterten Versuchen 1667 dem Landesherrn der letztlich
entscheidende Schlag gegen die städtische Selbständigkeit
durch die Anordnung eines neuen Wahlmodus für die Ratsverfassung.
Die Auswirkungen des 30-jährigen Krieges und die Unruhe in
der Warburger Bürgerschaft über die vom Rat nach Meinung
der Bürger ungerecht verteilten Einquartierungen und Kontributionen
erleichterten dem Landesherrn den schon lange gewünschten Eingriff.
Der Paderborner Bischof Ferdinand II., der von 1661 bis 1683 das
Land regierte, gab folgende Anordnung:
„Und damit dann auch bei kunfftiger rathswahl der verdacht
aller partialität (wohl Parteilichkeit) eingestellt pleiben
möge, so thun wir dem bishero gehaltenen modum eligendi (Wahlmodus)
... hiermit aus landesfurstlicher macht und gewaltt und auß
dazu bewegenden erheblichen ursachen zumathen auffheben.“
Mit dieser landesrechtlichen Verfügung des Bischofs von 1667
wurde das geltende Wahlrecht aufgehoben und ein neues gesetzt. In
den sechs Bauerschaften der Stadt wurden auf einer Generalversammlung
je zwei Wahlmänner durch Losentscheid bestimmt.
Diese 12 Wahlmänner hatten – ohne Weisungen empfangen
zu dürfen – 12 Männer (keine Frauen!) als künftige
Ratsherren aus der Bürgerschaft auszuwählen. Die 12 ausgewählten
Personen wurden am folgenden Tag in ihre Tätigkeiten eingewiesen
und von dem abgehenden Rat vereidigt. Alle Akten und Schlüssel
wurden dem neuen Rat übergeben. Aus ihrer Mitte wählten
die neue Ratsherren die beiden Bürgermeister.
Eine weitere Bestimmung des Landesherrn kennzeichnete den Geist
jener Zeit:
„Damit es mit diesem eligendi modo so viell aufrichtiger auch
gehalten werde, so soll unser zeitlicher Gogräff daselbst als
unser spezialiter dazu verordneter Commissarius dieser Bürgermeisterwahl
nicht allein, sondern auch dem vorigen actui beywohnen und praesidiren,
die per sortem (durch Los) auß der Gemeinheit genohmenen Churmänner
auch hiebei kommender Form in ayde und pflichten nehmen“ und
nach Abschluß des von ihm kontrollierten gesamten Vorgangs
noch entscheiden, ob nichts bedenkliches zu beobachten war.
Das bedeutete, dass die drei Wahlvorgänge von dem staatlichen
Kommissar überwacht, kontrolliert und die Wahl der Zustimmung
des Landesherrn bedurfte, eine früher auf Autonomie beruhende,
mittelalterliche Stadtverfassung abgelöst und der Rat zu einem
Gremium staatlicher Bürokratie degradiert wurde, der der ständigen
Aufsicht und Bevormundung eines landesherrlichen Beamten unterstand.
Daher fand die neue Ordnung bei den alten, bewährten Warburger
Ratsgeschlechtern keine Billigung. Bei der Loswahl der Wahlmänner
wurde zur Gegenoffensive angesetzt und der Zufall des Losentscheids
ein wenig unter der Hand beeinflußt („corriger la fortune“).
Diese Bemühungen hatten ebenso wenig Erfolg wie die offiziellen
Eingaben der Bürger und Adeligen beim Landesherrn. Es wurde
noch schlimmer, denn der nächste Bischof Hermann Werner (1683
bis 1704) ordnete zusätzlich an, dass ein staatlicher Schatzeinnehmer
(collector) für beide Städte eingesetzt werden mußte,
damit die finanzielle Verfügungsgewalt (Finanzhoheit) dem Bürgermeister
und Rat entzogen wurde. Erst 1739 erfolgte durch Bischof Clemens
August (1719 bis 1761) eine leichte Korrektur. Die bürokratisch-absolutistische
Regelung blieb aber bis zum Ende der fürstbischöflichen
Zeit.
Katholische
Pfarrkirche St. Johannes Baptista in Warburg-Neustadt (Neustädter
Kirche)
Von welcher Richtung man auch auf Warburg zufährt, von der
Autobahn her oder von der Warburger Börde, von Kassel oder
von Paderborn, immer erscheint zuerst der hohe Turm der Neustädter
Pfarrkirche im Blickfeld. Damit wird sowohl die Lage der Warburger
Neustadt auf einem rund 60 m über dem Diemeltal emporragenden
Bergrücken deutlich als auch die zentrale Stellung, die der
Pfarrkirche bei Anlegung der Stadt zugewiesen wurde: zusammen mit
dem Marktplatz – dort stand auch das Neustädter Rathaus;
- eine Gedenktafel weist darauf hin – liegt sie an einem der
höchsten Punkte des Stadtgebietes, das hier nach Süden
noch leicht ansteigt.
Die Entstehung der Kirche hängt ursächlich und zeitlich
mit der Entstehung der Neustadt zusammen. Eine erste Urkunde erwähnt
die Neustadt im Jahre 1239 als selbständige Stadt mit Ratsverfassung.
Als Gründer ist Bischof Bernhard IV. (1227 bis 1247) bekannt.
Wahrscheinlich hat er auch die Errichtung der Kirche veranlaßt.
Das heutige Aussehen der Kirche geht auf eine gründliche Restaurierung
von 1899 bis 1908 zurück. Der Turm erhielt 1902 seinen hohen
gotischen Helm zurück, wie er in den Kupferstichen von Braun/Hogenberg
1581 und Merian 1647 bezeugt wurde. Der von J. C. Schlaun entworfene
barocke Hochaltar von 1714 wurde 1882 abgebrochen und durch einen
neugotischen steinernen 1882, entworfen vom Kölner Architekten
Wiethase, ersetzt. Die Bildfenster der Kirche sind ein qualitätsvolles
Beispiel einer historischen Verglasung. Die steinerne Renaisance-Kanzel
von 1611 zeigt in der Mitte den Kirchenpatron Johannes Baptista,
darunter das Feld mit dem Stifterwappen von Heinrich Buelicken.
Das lateinische Chronogramm an der Kanzel mahnt: „Verkündige
das Wort, bestehe darauf, ob gelegen oder ungelegen“. Sehenswert
sind: die gotische Pieta von 1370 und Christus als Schmerzensmann
von 1500, der spätgotische Flügelaltar „Charvinaltar“
in der Herz-Jesu-Kapelle um 1450 und schließlich „Taufe
Christi“, eine von J. C. Schlaun 1719 geschaffene Figurengruppe.
Beim Umschreiten der Kirche zeigt sich eine Zweiteilung schon hinsichtlich
des verwendeten Baumaterials; die westlichen Teile einschließlich
des Turmes und der später angefügten Seitenkapelle sind
aus grau-weißem Kalkstein, der Chor aus rotem Sandstein. Vom
Marktplatz aus gesehen, dominiert heute der wuchtige 77 m hohe Westturm
sowohl die Platzarchitektur des Marktplatzes wie das Kirchengebäude.

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Die
Neustädter Pfarrkirche in Warburg „St. Johannes
Baptista" –
der Turm erhielt 1902 einen hohen gotischen Helm zurück
–
gründliche Restaurierung 1899 - 1908. |
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Die
Neustädter Pfarrkirche (katholisch) – die
unterschiedlichen Bauabschnitte sind deutlich erkennbar
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Seuchen, Fehden
und Stadtschulden bewirken wirtschaftlichen Abstieg
Die regelmäßige Wiederkehr der Seuchen bescherte Warburg
aus mehreren Gründen einen lang anhaltenden Rückgang:
da war zum ersten die Bevölkerung im Stadtgebiet selbst betroffen,
und ihre Sterbequote stieg immens; zum zweiten verlor die Stadt
bei so stark zurückgehender Bevölkerung einen großen
Teil ihrer Funktion als Getreidemarkt; da keine Nachfrage nach
Getreide infolge sinkender Einwohnerzahl vorhanden war, konnten
auch die geschäftstüchtigen Kaufleute ihre Produkte
nicht mehr absetzen. Dieser Rückgang betraf auch die Produktion
und den Absatz von Textilien. Und zum dritten verlor Warburg auch
die Zulieferer aus dem Umland, besonders der ertragreichen Warburger
Börde. Offenbar wurden die Epidemien über die Handelsstraßen
von Ort zu Ort weiter übertragen.
Noch ein weiteres kam hinzu: Während des 14. und 15. Jahrhunderts
wurde der Niedergang durch zahlreiche Fehden beschleunigt. Dafür
waren gesellschaftliche Umschichtungsprozesse und mangelnde institutionelle
Staatlichkeit im Hochstift Paderborn verantwortlich. Hinzu kam
die finanzielle Schwäche der Stadt Warburg; Geld mußte
in größerem Umfang geliehen werden; die Bürger
jedoch waren durchaus noch zahlungskräftig.
Die Unsicherheit in den beiden Städten (Altstadt und Neustadt)
konnte nur durch die Verbesserung der Wehrfähigkeit abgemildert
werden. Nach der Zusammenlegung im Jahr 1436 wurden der Ausbau
und die Renovierung der Mauern und Türme in Angriff genommen.
Der Sackturm entstand 1443 in diesem Programm für die Verbesserung
der Wehrfähigkeit. Die Warburger Bürger wurden dabei
auch zu erhöhten Leistungen herangezogen. Der qualitative
Umfang der Leistungen umfaßte finanzielle und naturale Anstrengungen.
Dazu rechneten der „schott“, eine Steuer auf Liegenschaften,
das „perdegeld“, ein Wehrbeitrag, „bolwerkes“,
Arbeiten an der Stadtbefestigung, „wachte“, Wachen
im Rahmen der Nachbarschaft oder Bauerschaft, sowie bestimmte
„pfllichten und denste“.
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Frankenturm
von 1350 – Wehrturm im Doppelmauerring an der
Nordseite der Neustadt Warburg (14. Jahrhundert). |
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Seit Mitte des 15. Jahrhunderts konnten Maßnahmen erfolgen,
die zunächst auf Umschuldung, später auf Rückzahlung
der städtischen Schulden abzielten. Die Warburger Jahr- und
Wochenmärkte gewannen nach und nach wieder eine neue Attraktion.
Die Wechselkurse für die Warburger Münzen und rheinische
Goldgulden sowie Münsteraner, Osnabrücker und Dortmunder
Goldprägungen wurden ab 1480 regelmäßig auf dem
Warburger Markt festgelegt.
Die Zeit der
Reformation
Die Reformation und ihre Folgen gingen an Warburg nicht spurlos
vorüber. Der Warburger Rat hatte zwar für sein Hoheitsgebiet
alle agitatorischen Predigten unterbunden und bei allen Gelegenheiten
die katholische Religion verteidigt, jedoch konnten die Versammlungen
vor den Toren der Stadt nicht wirksam bekämpft werden. Durch
das öffentliche Auftreten des Neustädter Pfarrers Otto
Beckmann, der 1476 in Warburg geboren wurde, konnte sich die neue
Lehre nicht durchsetzen; Beckmann maß – wie Luther –
dem Predigtamt eine überragende Bedeutung zu und setzte diese
Möglichkeit der Glaubensbelebung in hohem Maße ein. Er
hatte in Leipzig und Wittenberg studiert und dort den Lehrstuhl
für Grammatik erhalten, lernte Martin Luther kennen und schätzen,
akzeptierte eine Reform der Kirche, folgte aber Luther in seinem
Kampf gegen das Papsttum nicht. Eine Demonstration von Gegnern der
alten Kirche während der Weihnachtsmesse anläßlich
seines Aufenthalts im Jahre 1522 in seiner Heimatstadt Warburg erregte
ihn so stark, dass er seine Professorenstelle in Wittenberg aufgab,
um seinen „lieben Mitbürgern (von Warburg) Lehrer und
Mahner zu sein“. Er machte den Bürgern klar, dass viele
von ihnen nur Namenschristen seien, forderte sie ganz entschieden
zum Besuch der sonntäglichen Predigten auf und unternahm eine
Predigtreihe über die sieben Bitten des Vaterunser, um die
Glaubensbekenntnisse der Zuhörer zu verbessern. Nach lutherischem
Vorbild ließ er die wichtigsten Gebetstexte in der sonntäglichen
Messe laut vortragen. Er monierte die Gleichgültigkeit und
Lauheit der Christen und folgerte, dass Gott solche Gleichgültigkeit
mit Krankheit, Seuchen, Mißernten und Kindersterben bestrafe.
Sein Wirken in Warburg hatte großen Erfolg durch sein stetiges
und konsequentes Eintreten für ein glaubensstarkes Verhalten
in Gottesliebe und Menschenwürde. Bis zu seinem Tode blieb
der gute Prediger Pfarrer an der Neustadtkirche St. Johannes Bapista
in Warburg. Sicherlich ist es in besonderem Maße auf ihn zurückzuführen,
dass reformatorische Gedanken in Warburg und Umgebung (zunächst)
ohne Chancen blieben.
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